Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1 Stefan Buchegger, Marilies-Möst-Straße 37, 4600 Wels, ist Inhaber eines Unternehmens mit der Bezeichnung “RAUM-made“. Im Folgenden wird die Bezeichnung “RAUM-made“ verwendet.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Rechtsbeziehungen zwischen RAUM-made und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von RAUM-made schriftlich bestätigt werden. 


1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen von Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB‘s des Kunden widerspricht RAUM-made hiermit ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch RAUM-made bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Alle Angebote von RAUM-made sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Vertragspartner ist RAUM-made, Marilies-Möst-Straße 37, 4600 Wels. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von RAUM-made an den Auftraggeber und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso kann ein Vertrag zwischen RAUM-made und dem Kunden mündlich und fernmündlich zu Stande kommen – wiewohl die Verträge in der Regel in Schriftform erfolgen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch RAUM-made, um Gegenstand des vorliegenden Auftragsverhältnisses zu werden. Enthält eine Auftragsbestätigung von RAUM-made Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.

2.2 Alle Leistungen von RAUM-made (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Home Stageing Konzepte, Möblierungskonzepte, Bestellaufträge und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben.

2.3 Sofern nicht anders vereinbart sind in der Leistung von RAUM-made bis zu 3 Korrekturrunden während der Ideen-, Konzept- und Designphase inkludiert. Zusätzliche Korrekturrunden werden je nach Aufwand, laut den aktuell gültigen Stundensätzen, dem Kunden weiterverrechnet. Kommt es nach Beauftragung während des Projektverlaufs, zu wesentlichen Anforderungsänderungen seitens des Kunden, welche im Gegensatz zum ursprünglichen Briefing bzw. Angebot stehen, so wird ein zusätzliches, neues Angebot seitens RAUM-made fällig.

2.4 Der Kunde wird RAUM-made zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner fehlenden, unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von RAUM-made wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 RAUM-made ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. 


3.2 Für den Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie die Beauftragung von Handwerkern kann RAUM-made seinen Kunden und Auftraggebern nach eigenem Gutdünken Bezugsquellen und Handelspartner bekannt geben bei welchen die Kunden und Auftraggeber von RAUM-made nach deren oder gemeinsamer Leistungs- und Produktauswahl selbst und direkt bestellen können. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt dabei im Namen des Kunden. Die Verträge mit Möbellieferanten und Handwerker werden zwischen diesen und dem Kunden abgeschlossen. RAUM-made ist nicht Generalunternehmer. Bei Bestellungen dieser Art übernimmt RAUM-made keinerlei Verantwortung und Schadenersatz für Mängel und Ausfall bei Lieferungen, Leistungen und Qualitäten. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung und im Risiko des Auftraggebers an diese Unternehmen.

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen Dritter sind unverbindlich.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von RAUM-made aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

4.3 Befindet sich RAUM-made aus anderen, selbst verschuldeten, Gründen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er RAUM-made schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Honorar und Verrechnung

5.1 RAUM-made ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen (zum Beispiel für Kreativleistungen, Moodboards, 3D Visualisierungen sowie Bestellung von Mietmöbeln oder anderer Fremdleistungen im Zuge eines Home-Staging Projekts, etc.).

5.2 Alle Leistungen von RAUM-made die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von RAUM-made erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

5.3 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von RAUM-made – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat dieser RAUM-made die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung in vollem Umfang zu vergüten und alle angefallenen Kosten in voller Höhe zu erstatten.

5.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch RAUM-made vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung: 1) der Bahn: Fahrtkosten der 1. u. 2. Klasse; 2) eines Flugzeuges: Flugkosten der Business Class und Economy Class; 3) des Firmen PKWs: aktuell gültige amtliche Kilometergeld für jeden gefahrenen Kilometer (zB. Stand 05/2024 0,42€/km). Die Wahl der geeigneten Unterkunft, des geeigneten Verkehrsmittels, sowie der Buchungsklasse bleibt beim Auftragnehmer vorbehalten.

6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Sämtliche Kreativleistungen, Skizzen, Moodboards, Designkonzepte sowie eventuell direkt von RAUM-made für den Kunden eingekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RAUM-made. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen seitens des Auftraggebers, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

6.2 Als Zahlungsziel werden 14 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, RAUM-made die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 30,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 


6.4 Weiters ist RAUM-made nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).

7. Schutz und Nutzung des Designkonzepts

7.1 RAUM-made ist berechtigt, das Designkonzept oder einzelne Elemente daraus, für Werbezwecke, als Referenz und Einreichungen für Preisausschreibungen (Website und Social Media Kanäle) ohne Hinweis auf den Auftraggeber zu veröffentlichen. Dieses Recht geht über das Vertragsverhältnis hinaus.

7.2 Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der von RAUM-made für den Auftraggeber erstellten Unterlagen oder Teilen davon, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von RAUM-made und insbesondere nach vollständiger Bezahlung jener nach Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Inhalte zulässig.

Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur dann für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von RAUM-made anzugeben. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat RAUM-made Anspruch auf eine Pönale in der Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von RAUM-made genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.

7.3 Hat der potentielle Kunde RAUM-made vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt RAUM-made dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch RAUM-made treten der potentielle Kunde und RAUM-made in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

7.4 Der potentielle Kunde erkennt an, dass RAUM-made bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

7.5 Das Konzept untersteht in seinen geistigen, sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von RAUM-made ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus relevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung eines Designkonzeptes definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und des Designkonzeptes ihre charakteristische Prägung geben. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von RAUM-made im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

7.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von RAUM-made Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies RAUM-made binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

7.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass RAUM-made dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass RAUM-made dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei RAUM-made ein.

7.8 Zur Veranschaulichung könnten Bilder, Illustrationen oder Grafiken aus Stockphoto-Plattformen in den Dokumenten von RAUM-made verwendet worden sein. Die Weiterverwendung eines oder mehrerer Bilder, Illustrationen oder Grafiken ist somit ein Verstoß gegen das Urheberrecht des jeweiligen Autors. Zur Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung sind die Nutzungsrechte beim jeweiligen Autor selbständig einzuholen.

8. Gewährleistung und Schadenersatz

8.1 Gegenüber geschmacklichen Leistungsergebnissen, Planungsergebnissen und Empfehlungen kann vom Auftraggeber von RAUM-made kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden. Basieren die Leistungen Dritter auf der Beratungs- und Kreativarbeit von RAUM-made, so ist gegen RAUM-made ein diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch ebenfalls ausgeschlossen und weder direkt noch indirekt geltend zu machen.

8.2 Im Rahmen der Abwicklung von Möbelbestellungen im Auftrag des Kunden, steht RAUM-made für Mängel an den Möbelstücken nicht ein. Soweit RAUM-made sich im Rahmen ihres Auftrags um die Behebung der Mängel oder den Austausch des Möbelstücks kümmert, ist RAUM-made der Zeitaufwand in Höhe des im Werkvertrag vereinbarten Stundensatzes gesondert zu ersetzen.

9. Haftung und Produkthaftung

9.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von RAUM-made für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden jedenfalls ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach beschränkt mit dem bis zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes gezahlten Entgelt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Bereich von Personenschäden sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

10.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen von RAUM-made. Diese sind abrufbar unter: www.raum-made.com

11. Vertragsdauer

11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/Leistung und der entsprechenden Rechnungslegung.

11. 2 RAUM-made ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 1) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; 2) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.; und 3) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von RAUM-made keine Vorauszahlungen leistet.

11.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn RAUM-made trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen wesentliche Vertragsleistungen nicht erbringt (zum Beispiel ein vom Kunden freigegebenes Designkonzept nicht übermittelt).

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen RAUM-made und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen RAUM-made und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, das für den Firmensitz von RAUM-made sachlich zuständige Gericht vereinbart.